Sicherheitsschuhe S1 / S1P

Sicherheitsschuhe S1 – eine Klasse für sich

Etwa 20 % aller Arbeitsunfälle ziehen nach den Feststellungen der Berufsgenossenschaften Fußverletzungen nach sich. Seien es Quetschungen durch zugeschlagene Sicherheitstüren oder Knochenbrüche durch schwere Gegenstände, die auf den Fuß gefallen sind – die Folgen eines Unfalls sind immer unangenehm und kostenintensiv. Jeder Arbeitsplatz hat natürlich seine individuellen Gefährdungen und so sind auch die Anforderungen ans Schuhwerk unterschiedlich.

Entsprechend der unterschiedlichen Gefährdungsgrade sind unterschiedliche Sicherheitsschuhe notwendig. Die unterschiedlichen Anforderungen an die Sicherheitsschuhe machen eine Klassifizierung notwendig. So werden Sicherheitsschuhe grundsätzlich in die Klassen S1 bis S5 eingeteilt.

Sicherheitsschuhe S1 Arbeitsschuhe

In der DIN ISO 20345 bzw. EN 345-1 sind die entsprechenden Anforderungen festgeschrieben. In der Regel wird dem Arbeitnehmer vom zuständigen Arbeitsschutzbeauftragten, dem Arbeitgeber oder der zuständigen Berufsgenossenschaft mitgeteilt, welche Sicherheitsklasse an seinem Arbeitsplatz getragen werden müssen.

In den weniger gefährdeten Regionen der Arbeitswelt sind die Sicherheitsschuhe S1 verbreitet. S1-Sicherheitsschuhe müssen über einen Fersenschutz und eine Zehenkappe verfügen. Die Zehenkappe, auch als Stahlkappe bezeichnet, schützt vor Verletzungen durch herabfallende Gegenstände oder Maschinen wie Trennschleifer. Allerdings muss die Zehenklappe nicht unbedingt aus Stahl sein, sondern kann auch aus Kunststoff, Titan oder Aluminium gefertigt sein. Allerdings muss die Zehenschutzkappe eine bestimmte Widerstandsfähigkeit, die in Joule angegeben wird, aufweisen. Bei Sicherheitsschuhen der Klasse S1 ist eine Belastbarkeit von 200 Joule vorgeschrieben.

Sicherheitsschuhe S1 Arbeitsschuhe

Zudem müssen Sicherheitsschuhe S1 folgende Mindestanforderungen erfüllen:

  • antistatische Eigenschaften
  • Sohlen, die benzin- und ölresistent sind
  • Zehenschutzkappe mit 200 Joule Belastbarkeit
  • Energieaufnahme im Fersenbereich

Bei der Unterklasse der Sicherheitsschuhe S1 P sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:

  • antistatische Eigenschaften
  • Kraftstoffbeständigkeit
  • Energieaufnahme im Fersenbereich
  • Durchtrittsicherheit
  • Rutschsicherheit der Laufsohle
  • profilierte Laufsohle
  • geschlossener Fersenbereich
  • Zehenschutzkappe mit 200 Joule

Sicherheitsschuhe müssen sowohl von Frauen als auch von Männern getragen werden. Daher werden auch spezielle Modelle im modischen Design für Damen angeboten. Selbst Büroangestellte, die nur gelegentlich gefährdete Bereiche wie Produktionshallen durchqueren müssen oder dort etwas zu erledigen haben, müssen Schutzmaßnahmen ergreifen und den Vorschriften entsprechende Sicherheitsschuhe tragen. Arbeitnehmer, die Sicherheitsschuhe nicht vom Arbeitgeber gestellt bekommen, können diese in Fachgeschäften oder noch einfacher im Internet online erwerben. Allerdings müssen auch die preiswertesten Sicherheitsschuhe der Klasse S1 den Schutzbestimmungen der Berufsgenossenschaft entsprechen. Jedoch zeigen sich in den unterschiedlichen Preissegmenten der Sicherheitsschuhe S1, die von Herstellern wie Atlas, Puma und Uvex angeboten werden, große Differenzen in Sachen Design, Tragekomfort und Fußklima.